Downloads Laden Sie hier die benötigten Dokumente (pdf) zur Vorlage beim Finanzamt. Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)gültig bis 03.08.2028(pdf) Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungengültig bis 31.12.2025(pdf)